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Rechtsgrundlagen

Am 01. Juli 1998 wurden die EG-Baustellen-Richtlinien 92/57/EWG vom 24. Juni 1992 von der Bundesregierung in deutsches Recht umgesetzt.

Die Baustellenverordnung (BaustellV) verpflichtet Bauherren zu folgenden Maßnahmen:

 

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