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Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel

 


Vorschrift

"Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel ... den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden."

§ 3 (1) der DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" vom 01.04.1979.

Rechtliche Konsequenzen bei Nichtbeachtung

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Vorschriften der § 3, § 5 Abs. 1-3, §§ 6 und 7 der BGV A 3 zuwiderhandelt.

Wer verlangt die Überprüfung?

Berufsgenossenschaft, Gewerbeaufsichtsamt

Was muss überprüft werden?

Prüfung

Alle zwei Jahre (ortsfeste Anlagen alle vier Jahre).

Wer prüft?

Elektrofachkraft, z.B. Elektroingenieur, -techniker, -meister, -geselle

 

Weitere Informationen bzw. ein Angebot erhalten Sie unter Telefon 06241 46835 oder über unser Angebotsformular.