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Ziel der Arbeitssicherheit ist es, die Gesundheit der Beschäftigten in Unternehmen zu sichern sowie ein gutes Miteinander von Mensch, Umwelt und Technik zu erreichen.
Die Arbeitssicherheit berücksichtigt die technischen, organisatorischen und persönlichen Voraussetzungen der Arbeit um sicheres Arbeiten und die Gesundheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Derjenige, der als Unternehmer oder dessen Beauftragter Arbeit beauftragt oder zulässt, die nicht den Regelwerken und Normen der jeweiligen Branche entspricht, muss damit rechnen, persönlich straf- und zivilrechtlich belangt zu werden.

Die rechtliche Grundlage zur Arbeitssicherheit bietet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Sozialgesetzbuch SGB VII "gesetzliche Unfallversicherung".
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) regelt darüber hinaus die Bestellung und die Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und der Betriebsärzte für den Bereich der Arbeitsmedizin.

Unser sicherheitstechnischer Service

  • Beratung nach ASIG
  • Betriebsbegehung
  • Soll-Ist-Vergleich mit den geltenden Vorschriften
  • Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen und -abläufen
  • Beratung zur Beschaffung technischer Arbeitsmittel und persönlicher Schutzausrüstungen
  • Sicherheitstechnische Unterweisungen
  • Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen



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