Rechtsgrundlagen
Am 01. Juli 1998 wurden die EG-Baustellen-Richtlinien 92/57/EWG vom 24. Juni 1992 von der Bundesregierung in deutsches Recht umgesetzt.
Die Baustellenverordnung (BaustellV) verpflichtet Bauherren zu folgenden Maßnahmen:
- Gewährleistung der Sicherheit auf der Baustelle (§ 4 Arbeitsschutzgesetz)
- Bestellung eines Koordinators für Sicherheit und Gesundheitsschutz (SiGeKo) für die Planungs- und Ausführungsphase
- Ausarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsplanes
- Pflicht zur Vorankündigung bzw. Meldung bei der zuständigen Behörde (mindestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle), wenn der Umfang der Arbeiten 500 Personentage überschreitet
- Erstellung der Unterlagen zum gefährdungsfreien Warten und Betreiben des Gebäudes nach der Fertigstellung
Unsere Zusammenarbeit
- Wir erarbeiten mit Ihnen ein individuelles Betreuungsmodell auf Basis der Baustellenverordnung.
- Wir entlasten Sie sowohl bei der Planung als auch bei der Ausführung des Bauprojektes.
- Wir sind bundesweit für Sie tätig
Ihre Vorteile
- Sie werden im Bereich der Baukoordination entlastet.
- Sie vermeiden Kosten durch eventuelle Fehlentwicklungen.
- Sie reduzieren Ihre Kosten.