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Rechtsgrundlagen

Am 01. Juli 1998 wurden die EG-Baustellen-Richtlinien 92/57/EWG vom 24. Juni 1992 von der Bundesregierung in deutsches Recht umgesetzt.

Die Baustellenverordnung (BaustellV) verpflichtet Bauherren zu folgenden Maßnahmen:

  • Gewährleistung der Sicherheit auf der Baustelle (§ 4 Arbeitsschutzgesetz)
  • Bestellung eines Koordinators für Sicherheit und Gesundheitsschutz (SiGeKo) für die Planungs- und Ausführungsphase
  • Ausarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsplanes
  • Pflicht zur Vorankündigung bzw. Meldung bei der zuständigen Behörde (mindestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle), wenn der Umfang der Arbeiten 500 Personentage überschreitet
  • Erstellung der Unterlagen zum gefährdungsfreien Warten und Betreiben des Gebäudes nach der Fertigstellung

 

Unsere Zusammenarbeit

  • Wir erarbeiten mit Ihnen ein individuelles Betreuungsmodell auf Basis der Baustellenverordnung.
  • Wir entlasten Sie sowohl bei der Planung als auch bei der Ausführung des Bauprojektes.
  • Wir sind bundesweit für Sie tätig

Ihre Vorteile

  • Sie werden im Bereich der Baukoordination entlastet.
  • Sie vermeiden Kosten durch eventuelle Fehlentwicklungen.
  • Sie reduzieren Ihre Kosten.