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Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel

 


Vorschrift

"Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel ... den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden."

§ 3 (1) der DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" vom 01.04.1979.

Rechtliche Konsequenzen bei Nichtbeachtung

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Vorschriften der § 3, § 5 Abs. 1-3, §§ 6 und 7 der BGV A 3 zuwiderhandelt.

Wer verlangt die Überprüfung?

Berufsgenossenschaft, Gewerbeaufsichtsamt

Was muss überprüft werden?

  • Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
    Kassen, Stehleuchten, Staubsauger, Kaffeemaschine, Computer, Verlängerungsleitungen, Geräteanschlussleitungen usw.
  • Ortsfeste elektrische Betriebsmittel
    Deckenleuchten, Absauganlage, Klimaanlage, Kühlschrank, Fehlerstromschutzschalter usw.
  • Ortsfeste elektrische Anlagen
    ... sind mit ihrer Umgebung fest verbunden, z.B. Installationen in Gebäuden wie Stromkreise, Unterverteilungen

Prüfung

Alle zwei Jahre (ortsfeste Anlagen alle vier Jahre).

Wer prüft?

Elektrofachkraft, z.B. Elektroingenieur, -techniker, -meister, -geselle

 

Weitere Informationen bzw. ein Angebot erhalten Sie unter Telefon 06241 46835 oder über unser Angebotsformular.