Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
Vorschrift
"Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel ... den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden."
§ 3 (1) der DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" vom 01.04.1979.
Rechtliche Konsequenzen bei Nichtbeachtung
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Vorschriften der § 3, § 5 Abs. 1-3, §§ 6 und 7 der BGV A 3 zuwiderhandelt.
Wer verlangt die Überprüfung?
Berufsgenossenschaft, Gewerbeaufsichtsamt
Was muss überprüft werden?
- Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
Kassen, Stehleuchten, Staubsauger, Kaffeemaschine, Computer, Verlängerungsleitungen, Geräteanschlussleitungen usw. - Ortsfeste elektrische Betriebsmittel
Deckenleuchten, Absauganlage, Klimaanlage, Kühlschrank, Fehlerstromschutzschalter usw. - Ortsfeste elektrische Anlagen
... sind mit ihrer Umgebung fest verbunden, z.B. Installationen in Gebäuden wie Stromkreise, Unterverteilungen
Prüfung
Alle zwei Jahre (ortsfeste Anlagen alle vier Jahre).
Wer prüft?
Elektrofachkraft, z.B. Elektroingenieur, -techniker, -meister, -geselle
Weitere Informationen bzw. ein Angebot erhalten Sie unter Telefon 06241 46835 oder über unser Angebotsformular.